Kontaktaufnahme
- Kennenlernen im Rahmen des Erstgesprächs
- Entwicklung eines vertrauensvollen Arbeitsbündnisses
- Gestaltung der Beziehung hat Vorrang vor der Informationserhebung
- Aufklärung und Information des Patienten
- Erste Problem- und Zielklärung
- Klärung der Erwartungen des Patienten an eine Psychologische Behandlung und/oder Beratung
- Beurteilung, ob Klinisch Psychologische Behandlung im angebotenen Setting angebracht und ausreichend ist oder zusätzliche Maßnahmen erwogen werden sollten
Kosten
Erstgespräch: 60 €
Einzelstunde (50 Minuten): 80 €
Doppelstunde (140 Minuten): 150 €
Sozialtarife bei geringerem Einkommen, Studium etc. nach Absprache möglich!
ABRECHNUNG
Mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ist leider keine Abrechnung möglich. Allerdings bieten die meisten (Kranken-) Zusatzversicherungen – abhängig vom jeweiligen Tarif – eine zumindest teilweise Kostenübernahme bei psychologischer Behandlung bzw. Therapie an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer jeweiligen Zusatzversicherung danach.
Die Ausgaben für psychologische Behandlung/Therapie können in der jährlichen Einkommensteuererklärung oder in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung jeweils mit der gesonderten Erklärungsbeilage „L 1ab“ als Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastung) geltend gemacht werden.